Fluggastrechte: Was tun bei Annullierung oder Verspätung?

Fluggastrechte: Was tun bei Annullierung oder Verspätung?

Wer kennt es nicht. Man sitzt am Flughafen und dann heißt es, der Flug hat Verspätung oder wird sogar komplett gecancelt.

Mir ist es leider auch schon mal passiert, dass mein Flug gecancelt wurde und ich in New York fest saß.

Was macht man nun? Wie sehen meine Rechte als Fluggast aus?

Die erste Frage ist, wurde euer Flug annulliert oder ist er nur zu spät?

Fluggastrechte bei Annullierung:

Wird euer Flug am Abflugstag  gestrichen, könnt ihr euch den Flugpreis erstatten lassen oder euch auf einen anderen Flug umbuchen lassen.  Zusätzlich habt ihr das Recht auf eine Entschädigung.

Entschädigungen werden in Höhe von 125 bis 600 Euro ausgezahlt und hängen von der Flugstrecke ab, ob Kurz- Mittel oder Langstrecke.

Wenn euch weniger als 14 Tage vor eurem Abflug Bescheid gegeben wird, dass eurer Flug ausfällt habt ihr den gleichen Anspruch.

Fluggastrechte bei Verspätung:

Wenn euer Flieger mit über drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, habt ihr einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von 250-600 Euro. Aber nur wenn die Fluggesellschaft selbst dafür verantwortlich ist.

Für die Berechnung der Verspätung gilt jedoch, dass als Ankunftszeit die Uhrzeit genommen wird, wenn die erste Tür des Flugzeuges geöffnet wird. (Dies hat der Europäische Gerichtshof im September 2014 entschieden)

Fluggastrechte bei Überbuchung:

Ist euer Flug überbucht, habt ihr grundsätzlich das gleiche Recht wie bei einer Annullierung, wenn ihr nicht in eurem gebuchten Flieger mit fliegen dürft.

Hier werdet ihr jedoch meistens direkt von der Airline auf einen anderen Flug umgebucht. Lasst euch nur darauf ein, wenn der Kompromiss für euch auch in Ordnung ist. Denn sobald ihr das Angebot annimmt euch umbuchen zu lassen, verfallen weiter Ansprüche gegen die Airline.

Gepäck:

Geht euer Gepäck verloren oder wird es beschädigt, habt ihr einen Anspruch auf Erstattung von 1350 Euro nach dem Montrealer Abkommen.

Meldet euer verlorenes Gepäck direkt bei Ankunft der Gepäckermittlung  und füllt eine Verlustmeldung aus.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müsst ihr nachweisen was sich in eurem Koffer befunden hat.

Deshalb ist es von Vorteil, vorher eine Packliste zuführen und Kaufbelege aufzubewahren. So könnt ihr den Betrag eures Schadens bestens nachweisen.

Bei einem Schaden am Gepäck müsst ihre diesen innerhalb von sieben Tagen melden.  Meldet euch da am besten bei der Gepäckermittlung eurer Airline.

Doch bitte achtet darauf: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Das heißt dass zum Beispiel wegen einer Naturkatastrophe, schlechtem Wetter oder Streik der Piloten oder Fluglotsen etc. die Airline keine Entschädigung zahlen muss.

Entschädigung anfordern:

Ermittelt am besten mit einem Rechner erstmal euren Anspruch und erstellt dann mit einem Tool das passende Musterschreiben an die jeweilige Airline.

Einen Rechner dafür findet ihr zum Beispiel bei https://www.euflight.de

EU Flight ist ein Unternehmen das für euch die Abwicklung der Entschädigung beantragt. Jedoch arbeitet EU Flight so, dass sie erst die Erfolgschancen berechnen und euch dann ein Angebot machen. Dieses wird natürlich geringer sein, als wenn ihr euch selber an die Fluggesellschaft wendet. Der Vorteil ist jedoch, weniger Arbeit und eine Sofortentschädigung auch wenn EU Flight kein Geld von der Airline bekommt.

Alternativ könnt ihr auch Portale im Inkasso Modell nutzen. Die Wartezeit von bis zu sechs Monaten ist jedoch etwas lang und es gibt nur im Erfolgsfall die Entschädigungszahlung, jedoch dann höher. Ich empfehle euch da Fairplane,  flug-verspaetet.de, flug-erstattung.de oder Euclaim.

Will die Airline nicht zahlen, könnt ihr euch  kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

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